Jede Menge Rechtsvorschriften für handwerkliche Betriebe

Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft?

Guter Rat ist teuer. Schlechter Rat aber geht so richtig ins Geld. Die Wahl der Rechtsform ist je nach Betriebsgröße, Haftungsrisiko sowie Steuerbelastung und Beteiligtenanzahl von elementarer Bedeutung. In Handwerksbetrieben überwiegt die Anzahl kleinerer Unternehmen, die oftmals in Form eines Einzelunternehmens mit weniger als 10 Arbeitskräften betrieben werden. Bei größeren Unternehmen handelt es sich oft um Personengesellschaften wie die „Offene Handelsgesellschaft (OHG)“, „Kommanditgesellschaft (KG)“ oder „Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)“. Der Anteil von Kapitalgesellschaften wie die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ hat in den vergangenen Jahren zugenommen und steigt zudem ebenso mit wachsender Betriebsgröße. Gerade die „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)“ kann mit einer geringen Stammeinlage eine ideale Gesellschaftsform zur Haftungsbeschränkung darstellen. In besonderen Fällen kann auch die Kombination aus Personen- und Kapitalgesellschaft in Form der „GmbH & Co. KG“ Sinn machen.

Unternehmensentwicklung und Wachstum

Das Steuerrecht ist kompliziert und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Als Steuerberater kommt es uns nicht nur auf die Abwicklung der Lohn- und Finanzbuchhaltung an. Gut verständliche und schnelle Informationen über steuerliche Themen sind für den Unternehmer besonders wertvoll.

Wir verstehen uns als Ihr Steuerberater auch als Sparringspartner Ihres Unternehmens. Wir wollen mit unserem betriebswirtschaftlichen Know-how bei der Weiterentwicklung des Betriebs helfen und die Finanzierung des Unternehmens optimieren und sichern. Wir erkennen oft früher als die Unternehmer selbst, dass sich Geschäftszahlen nicht in die richtige Richtung entwickeln, wenn wichtige Daten von einer Baustelle fehlen oder Prozesse im Unternehmen nicht mehr zeitgemäß sind. Selbstverständlich stehen wir stets helfend und beratend zur Seite, wenn sich das Finanzamt mit einer Betriebsprüfung anmeldet. Fest steht: „Ein enger Austausch mit einem kompetenten Steuerberater wird für Unternehmer im Handwerk immer wichtiger“.

Digitalisierung im Handwerk

Die Digitalisierung hat auch das Handwerk erreicht und bringt viele Veränderungen mit sich, aber auch große Chancen. Auch in der Abwicklung der Unternehmesbesteuerung hat sich vieles geändert. Sind Sie schon auf dem aktuellsten Stand? Wir bieten Ihnen aktuelles Wissen und Erfahrung und stehen Ihnen jederzeit beratend und helfend zur Seite – lesen Sie hier mehr…

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