Ihre Steuerberatung für Vereine, Stiftungen, gGmbH

Wirtschaftsvereine, Berufsverbände, Gemeinnützige Vereine & NPO´s

Fachberater, zertifizierte Berater sowie zertifizierte Mitarbeiter sind auf bestimmte Mandatsgruppen spezialisiert, kennen deren Probleme, aber auch die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten. Die Führung des Titels ist nur Personen gestattet, die eine entsprechende Fachprüfung absolviert haben und regelmäßig Pflichtfortbildungen absolvieren. Fachberater gewährleisten daher eine stets hohe Beratungsqualität, sowie eine fortwährende Fortbildung und permanente Entwicklung in deren Spezialisierungsbereich.

Wir betreuen und bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbH, gUG (haftungsbeschränkt)
    → seit dem Urteil des BGH vom 28.04.2020 ist der Begriff gUG zulässig!
  • fachkundige Buchhaltung mit Budgetplanung & Controlling
  • Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Übungsleitern, Ehrenamtlern & bezahlten Sportlern
  • jährliche Rechnungslegung (Bilanzen & Einnahmen-Überschussrechnung) für Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Unterstützung bei Verwendungsnachweisen
  • Unterstützung bei der Rücklagenbildung
  • Nachweis ordnungsgemäßer Mittelverwendung
  • Umsatzsteuerauswirkungen in den einzelnen Sphären

Gemeinnützigkeit – Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft

Die meisten Körperschaften streben entgegen der bereits bei Gründung ausgerichteten gGmbH oder Stiftung im Laufe ihres Bestehens als Idealverein auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit an, da diese mit einigen steuerrechtlichen Vorteilen aufwartet.

Unabhängig von der Größe der NPO haben Sie im Gemeinnützigkeitsrecht Ihre Ergebnisse nach den vier Sphären zu ermitteln. Im ideellen Bereich werden Ihre steuerbegünstigten Zwecke gemäß Ihrer Satzung unmittelbar verwirklicht. Zweckbetriebe dienen im Einzelfall ebenso zur Erreichung dieser Ziele. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dient der Mittelgewinnung für Ihre Satzungszwecke, ebenso der vermögensverwaltende Bereich. Die Einhaltung aller Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen und insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO) und die somit notwendigen Erfordernisse für die Anerkennung der Steuerbegünstigungen wird durch unsere fachkundige Buchhaltung und den Rechnungslegungen unterstützt.

Wir versuchen vorausschauend mit den Präsidien und den Vorstandschaften Probleme im Besteuerungsverfahren und im Gemeinnützigkeitsrecht zu umgehen und nach den gesetzlichen Vorgaben erforderliche Rückstellungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Ebenso ist eine stete strategische Planung und Strukturierung der Beitragsbereiche notwendig, insbesondere um im Nachgang die Steuerbegünstigungen nicht zu gefährden und zu wahren.

Vergütungen im Ehrenamt

Im Rahmen von Vergütungen an ehrenamtlich tätige Personen jeder Art bilden wir gesetzeskonforme Duchführungen nachvollziehbar ab und unterstützen bei der laufenden Abwicklung mit sämtlichen Nachweispflichten.

Sonstige Leistungen für gemeinnützige Organisationen

Wir erledigen und beraten gemeinnützige Körperschaften, angefangen von der laufenden Finanzbuchhaltung, über monatliche Lohnbuchhaltung von Angestellten bis hin zu Vermögensaufstellungen und Erfolgsrechnungen (SKR 49 bzw. 42 ab 2024 für Vereine) mit dazugehörigen Mittelverwendungsrechnungen, steuerlich konformen Satzungsänderungen und Umstrukturierungen.

Ebenso beraten und erstellen wir die Meldungen zur Umsatzsteuervoranmeldung, der Umsatzsteuerjahreserklärung und den Erklärungen für gemeinnützige Körperschaften.