Apotheken

Steuerberatung für Apotheken – denn Fachwissen zahlt sich aus!

Freiberufler oder doch Gewerbebetrieb?

Solche doch simple anmutende Fragen lassen sich nicht immer sofort beantworten und mussten erst durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

In Bezug auf die Tätigkeit des Apothekers liegt es nahe, diesen zu den Freiberuflern und damit § 18 EStG zuzuordnen, da dieser doch aufgrund der Ausbildung, der Erfordernis zur Zulassung vergleichbar wäre mit der Approbation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten.

Es gibt jedoch sowohl gewerbliche wie nicht gewerbliche freie Berufe des Gesundheitswesen und der selbständige Apotheker betreibt nach steter Rechtsprechung ein Handelsgewerbe und ist daher auch gewerbesteuerpflichtig. Dass der Apothekenbetrieb zwar durch die Arzneimittelversorgung dem Gesundheitswesen dient und Apotheken nur von besonders qualifizierten Personen geleitet werden dürfen, widerspricht der Einordnung in einen Gewerbebetrieb nicht.

Welche Besonderheiten sind aus steuerlicher Sicht noch zu beachten? Auch im Hinblick auf die Patienten und deren Ausgaben für Medikamente sollten Sie als Apotheker nicht nur den Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimitteln kennen sondern auch die steuerlichen Konsequenzen. Wir beraten Sie allumfassend zum Thema Apotheke. Fragen Sie uns!

Was bieten wir Ihnen

  • Zeitersparnis
    Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben der Finanz- und Lohnbuchhaltung, unabhängig ob Sie ganz modern und digital oder klassich mit Belegaustausch mit uns zusammen arbeiten.
  • Prozessoptimierung
    Unsere Fachexperten zeigen Ihnen, wie man gemeinsam den optimalen, zeitsparenden Ablauf der Buchhaltung gestalten können.

  • Unternehmenserfolg im Blick
    Sie erhalten stets aktuelle Zahlen – gerne auch mehrfach im Monat – zur Verbesserung der Unternehmenssteuerung sowie stets kompetente Beratung und einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.
  • Freiraum
    Sie haben mehr Raum für Ihre Kernaufgaben und die Verwaltungstätigkeiten übernehmen wir.

Online-Beratung

Sie interessieren sich für eine erste Online-Beratung unserer Kanzlei? Bitte schildern Sie uns Ihr Problem so detailliert wie möglich per Email vorab mit folgenden Daten:

  • Vorname, Name, Firma
  • Straße, HsNr., PLZ, Ort,
  • Telefon
  • Email
  • Beschreibung des Sachverhaltes
  • evtl. notwendige Belege per PDF beifügen

Wir teilen Ihnen umgehend mit, ob wir diese Anfrage online beantworten können, sowie das hierfür anfallende Honorar.

Video-Meetings

Für Bestandsmandanten bieten wir persönliche Beratungstermine per ZOOM-Videokonferenz an.

Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Wunschtermin vorab per Email oder Telefon mit. Wir übersenden Ihnen dann eine Einladung per Email für die Konferenzschaltung.

Sie können an diesem Meeting mit Ihrem Smartphone, Tablet, Laptop oder PC teilnehmen.
Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und Kamera sowie Mikrofon dafür (in Smartphone, Tablets & Notebooks meist schon integriert).

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Fernbetreuung – Wir helfen Ihnen!

Sie kommen selbst mit den Hilfethemen nicht mehr weiter? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, wir schalten uns über Fernwartung bei Ihnen auf und helfen Ihnen.

  • Termin vereinbaren: +49 8141 150 50 0
  • Download & Install Fernbetreuung für Windows

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  • Wir unternehmen alles, Ihr Problem zu lösen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unseren Beratungsaufwand nach Zeit abrechnen.