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Schenkungsfälle pro Jahr
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Erwerbe von Todeswegen pro Jahr
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Mrd. € Erbschaftsteuer pro Jahr

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und bei Todesfall

Alljährlich erfolgen in der Bundesrepublik Deutschland knapp 120.000 Erwerbe von Todes wegen und knapp 30.000 Übertragungen im Rahmen der vorweggenommene Erbfolge (Schenkung).
Im Rahmen der Erbfälle erfolgt der Vermögensübergang nur zu 1/3 mittels testamentarischer Verfügung des Erblassers, dies bedeutet dass über 65% der Vermögensübertragungen nach der gesetzliche Erbfolge erfolgen und hierbei oft die gefürchtete Erbengemeinschaft zum tragen kommt.

Erbengemeinschaft = Streitgemeinschaft

Um genau dies zu vermeiden ist es sinnvoll, bei bestehendem Vermögen sich frühzeitig Gedanken über den letzten Willen zu machen. Nicht erst mit 60 Jahren, sondern insbesondere als Unternehmer oder auch mit minderjährigen Kindern, sollte Vorsorge betrieben werden, sofern man nicht mit Vormundschaftsgericht oder Erbengemeinschaften im Nachhinein Bekanntschaft machen möchte. Mit der zunehmenden Anzahl von Immobilienvermögen im Rahmen der Übertragungen sowie immerwährend steigenden Immobilienpreisen, nimmt auch die Relevanz zur fachlichen Beratung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits vor dem Gang zum Notar immer mehr zu.

Steuerbelastungen führen zum Verlust von jahrzehntelangem Familienvermögen

Die Belastung mit Erbschaft- oder Schenkungssteuer führt oft zu massivem Verlust von bereits versteuertem Vermögen. Eine gut gestaltete Übertragung auf die nachfolgenden Generationen, egal ob geregelt durch testamentarische Verfügung oder auch durch notarielle Vorabübertragung jeglicher Art kann nicht unerhebliche steuerliche Auswirkungen und Sparpotenziale aufweisen und somit langjähriges Familienvermögen bewahren.

Rechtzeitige Vorsorge ist immer noch der beste Schutz vor Vermögensverlust.

Langfristige Bindung von Familienvermögen

Auch die Gestaltungen von Stiftungen aller Art (doppelstöckige Stiftung zur Absicherung des Familienvermögens und der zukünftigen Generationen und besonderer Beachtung der laufenden Steuerbelastung) oder die Gründung und Verwaltung vermögensverwaltender Gesellschaftsformen zur frühzeitigen Übertragung und Einbindung der nächsten Generationen bieten wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz.

Selbstverständlich erstellen wir auch die dazugehörigen Schenkungssteuererklärungen sowie auch etwaige notwendigen Erbschaftsteuererklärungen.

Wir beraten Sie in allen Punkten der Sicherung des Familienvermögens ganzheitlich, vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin.

Online-Beratung

Sie interessieren sich für eine erste Online-Beratung unserer Kanzlei? Bitte schildern Sie uns Ihr Problem so detailliert wie möglich per Email vorab mit folgenden Daten:

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Wir teilen Ihnen umgehend mit, ob wir diese Anfrage online beantworten können, sowie das hierfür anfallende Honorar.

Video-Meetings

Für Bestandsmandanten bieten wir persönliche Beratungstermine per ZOOM-Videokonferenz an.

Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Wunschtermin vorab per Email oder Telefon mit. Wir übersenden Ihnen dann eine Einladung per Email für die Konferenzschaltung.

Sie können an diesem Meeting mit Ihrem Smartphone, Tablet, Laptop oder PC teilnehmen.
Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und Kamera sowie Mikrofon dafür (in Smartphone, Tablets & Notebooks meist schon integriert).

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Fernbetreuung – Wir helfen Ihnen!

Sie kommen selbst mit den Hilfethemen nicht mehr weiter? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, wir schalten uns über Fernwartung bei Ihnen auf und helfen Ihnen.

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