Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 27.09.2024 zum Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (2. Jahressteuergesetz 2024) die Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung sowie die damit in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Regelungen abgelehnt.
Zum weiteren Bürokratieabbau möchte der Bundesrat stattdessen die bisherige Betragsgrenze nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO auf 80.000 Euro erhöht wissen. Steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von höchstens 80.000 Euro würden dann von der zeitnahen Mittelverwendung befreit.
Die F.A.Z. schrieb erst vor kurzem in einem Artikel nieder, wass StB und Fachberater Thomas Schiffler bereits auf sämtlichen Veranstaltungen im vergangenen Herbst 2024 kommunizierte:
„Was als Beitrag zum – dringend nötigen – Abbau von Bürokratie gedacht ist, entpuppt sich als undurchdachter Schnellschuss und Herd neuer erheblicher Rechtsunsicherheit. Bei Umsetzung dieses radikalen Kahlschlags bliebe völlig unklar, unter welchen zeitlichen Voraussetzungen der Mittelverwendung künftig eine, so die Begründung im Regierungsentwurf, ‚nachhaltige` Zweckverfolgung vorliegt und in welchem Maße gemeinnützige Organisationen künftig Rücklagen und Vermögen bilden dürfen.“
Daher ist das stoppen durch den Bundesrat als positiv zu sehen, um letztendlich eine fundierte, auch im täglichen Geschäftsverkehr anwendbare, gesetzliche Regelung zu schaffen, die nicht wieder unnötige und seitenlange Verfügungen oder sogar FAQ´s des Bundesfinanzministeriums benötigt um angewendet zu werden!
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