Apotheken

Steuerberatung für Apotheken - denn Fachwissen zahlt sich aus!

Freiberufler oder doch Gewerbebetrieb?

Solche doch simple anmutende Fragen lassen sich nicht immer sofort beantworten und mussten erst durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

In Bezug auf die Tätigkeit des Apothekers liegt es nahe, diesen zu den Freiberuflern und damit § 18 EStG zuzuordnen, da dieser doch aufgrund der Ausbildung, der Erfordernis zur Zulassung vergleichbar wäre mit der Approbation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten.

Es gibt jedoch sowohl gewerbliche wie nicht gewerbliche freie Berufe des Gesundheitswesen und der selbständige Apotheker betreibt nach steter Rechtsprechung ein Handelsgewerbe und ist daher auch gewerbesteuerpflichtig. Dass der Apothekenbetrieb zwar durch die Arzneimittelversorgung dem Gesundheitswesen dient und Apotheken nur von besonders qualifizierten Personen geleitet werden dürfen, widerspricht der Einordnung in einen Gewerbebetrieb nicht.

Welche Besonderheiten sind aus steuerlicher Sicht noch zu beachten? Auch im Hinblick auf die Patienten und deren Ausgaben für Medikamente sollten Sie als Apotheker nicht nur den Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimitteln kennen sondern auch die steuerlichen Konsequenzen. Wir beraten Sie allumfassend zum Thema Apotheke. Fragen Sie uns! 

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Zeitersparnis

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben der Finanz- und Lohnbuchhaltung, unabhängig ob Sie ganz modern und digital oder klassich mit Belegaustausch mit uns zusammen arbeiten.

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Unsere Fachexperten zeigen Ihnen, wie man gemeinsam den optimalen, zeitsparenden Ablauf der Buchhaltung gestalten können.

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Sie erhalten stets aktuelle Zahlen - gerne auch mehrfach im Monat - zur Verbesserung der Unternehmenssteuerung sowie stets kompetente Beratung und einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

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Sie haben mehr Raum für Ihre Kernaufgaben und die Verwaltungstätigkeiten übernehmen wir.

 

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