Jeder Grundstückseigentümer ist gefordert
Sind Sie davon betroffen? Dann besteht Handlungsbedarf.
Erinnerung mit Androhung einer Schätzung erhalten? (Update 01.07.2023)
Die Finanzämter in Bayern versenden derzeit gehäuft Erinnerungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Diese beruhen auf veralteten Aktenzeichen, bzw. wurden bei vielen Erklärungen die Garagen zu den Wohneinheiten hinzugefügt und das Finanzamt hat die entsprechenden Erläuterungen in der Erklärung nicht auf das alte Aktenzeichen übernommen. Hier ist ein Hinweis an das zuständige Finanzamt unumkömmlich, um nicht nach einer Schätzung dies im Rahmen eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs korrigieren zu müssen.
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eRechnung ist so gut wie beschlossen!
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