Im Immobilienbereich gibt es einige steuerliche Brennpunkte

Die richtigen steuerlichen Lösungen für Ihr Immobilienvermögen

Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte, Bauplätze oder land- und forstwirtschaftliche Flächen bilden oft einen wesentlichen Teil des Vermögens. Aus diesem Grund ist es naheliegend, die steuerliche Situation im Zusammenhang mit der Verwaltung, Bewirtschaftung oder der Veräußerung von Immobilien optimal zu gestalten.

Wenn Sie Vermieter einer Eigentumswohnung sind, gibt es einige steuerliche Besonderheiten zu beachten:

Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei), Vermietung an nahe Angehörige und ortsübliche Miete, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Erhaltungsaufwendungen, Schönheitsreparaturen. Nur ein paar Stichpunkte auf die es ankommen kann. Hinzu kommen Fragen rund um Grunderwerbsteuer, Bewertung und Grundsteuer. Nicht zu vergessen die Umsatzsteuer, welche im Bereich der kurzfristigen oder gewerblichen Vermietung nicht zu unterschätzen ist und Ihnen richtig angewandt Einsparpotenziale oder Liquiditätsvorteile bieten kann. Läuft hier etwas falsch, drohen hingegen erhebliche negative steuerliche Auswirkungen. Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen sowie Entnahmen aus dieser sind im Rahmen der Erklärungspflichten besonders zu beurteilen. Hier ist für Zwecke der Steuererklärung die Abrechnung der Hausverwaltung entsprechend anzupassen.

Gestaltung und Übertragungsberatung

Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung im Zusammenhang mit Grundstücken, Häusern etc. sind groß. Dies gilt sowohl für die Bereiche Finanzierung, laufende Besteuerung als auch für die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation – z.B. eingekleidet in eine Gesellschaft. Wir beraten Sie kompetent und individuell in allen Fragen rund um die Besteuerung von Immobilien sowie auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zur Optimierung der Steuerbelastung.

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Natürlich beraten wir Sie auch hinsichtlich etwaiger Sanierungsmaßnahmen Ihrer eigengenutzten Immobilie. Hier können Sie sich bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten mit einer Höchstgrenze von 40.000 Euro je Immobilie erstatten lassen. Alles was Sie über Art, Zeitpunkt und weiteren Rechtsgrundlagen wissen müssen, erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Alles immer und überall im Blick

Wir bieten Ihnen nicht nur Beratung sowie die Abwicklung Ihrer steuerlichen Erklärungspflichten, sondern auch die Möglichkeit all Ihre Unterlagen stets und überall im Blick zu haben. Mit unserem Portal DATEV MeineSteuern können Sie auf alle relevanten Belege jederzeit und von überall aus zugreifen. Lesen Sie hierzu mehr…

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