Vermögens- & Nachfolgeplanung

Eine gute Vermögens- und Nachfolgeplanung nutzt zudem die bestehenden steuerlichen Spielräume für einen möglichst steuerbegünstigten Vermögensaufbau. Durch passende Strukturen (z. B. vermögensverwaltende Gesellschaften oder Holdingmodelle) können Erträge häufig günstiger besteuert, im Familienverbund gebündelt und für Investitionen wiederverwendet werden. So wächst das Familienvermögen nicht nur rechtlich geordnet, sondern auch steuerlich effizienter über Generationen hinweg.

Ebenso sorgt eine durchdachte Vermögens- und Nachfolgeplanung dafür, dass Ihr Lebenswerk in geordneten Bahnen an die nächste Generation übergeht. Sie kann Steuern reduzieren, Konflikte in der Familie vermeiden und die Handlungsfähigkeit Ihrer Unternehmen langfristig sichern. Je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr Gestaltungs­spielraum besteht – sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich.

1. Familienstiftung

Eine Familienstiftung ist wie ein „dauerhafter Vermögens­treuhänder“ für die Familie.
Das Vermögen gehört dann nicht mehr einzelnen Personen, sondern der Stiftung.

Typische Ziele:

  • Familienvermögen langfristig sichern und vor Zersplitterung schützen
  • Familienunternehmen in der Familie halten
  • klare Regeln für Versorgung und Einfluss der Familienmitglieder

Kurz gesagt:
Sehr gut für Familien, die ihr Vermögen dauerhaft bündeln und Streit vermeiden wollen – aber mit hoher Bindung und weniger Flexibilität.


2. Vermögensverwaltende Gesellschaft (z. B. GmbH)

Hier wird das Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen) in eine Gesellschaft eingebracht, z. B. eine GmbH. Die Familie hält die Anteile an dieser Gesellschaft.

Typische Ziele:

  • laufende Erträge (z. B. Mieten, Dividenden) steuerlich effizient in der Gesellschaft thesaurieren
  • Vermögen professionell verwalten
  • später Anteile schrittweise an Kinder übertragen (Nutzung von Freibeträgen)

Kurz gesagt:
Gut für größere Vermögen, bei denen es um planbare Verwaltung, Steuervorteile und flexible Gestaltung der Familienbeteiligung geht.


3. Holding-Struktur

Eine Holding ist eine „Dachgesellschaft“, die Anteile an mehreren anderen Gesellschaften hält – zum Beispiel an operativen Unternehmen und an einer vermögensverwaltenden GmbH.

Typische Ziele:

  • Trennung von Risiko (operative Firmen) und Vermögen (z. B. Immobilien, Rücklagen)
  • steuerbegünstigte Weiterleitung von Gewinnen innerhalb der Gruppe
  • vereinfachte Nachfolge: Übertragung von Holding-Anteilen statt vieler Einzelbeteiligungen

Kurz gesagt:
Sinnvoll für Unternehmerfamilien mit mehreren Gesellschaften, die Steuern optimieren und Strukturen vereinfachen wollen.


Gerne unterstützen wir Sie dabei, welche Struktur – oder Kombination – zu Ihrer Situation passt.