Wie sind Handgelder, die ein Fußballclub an Lizenzspieler anlässlich des Vertragsneuabschlusses oder bei Vertragsverlängerung zahlt, steuerlich zu werten? Sind sie als Anschaffungsnebenkosten eines immateriellen Wirtschaftsguts zu aktivieren und auf die Vertragsdauer zu verteilen oder handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG München hat in der Vorinstanz in seiner Entscheidung vom 17.04.2023 entgegen der Finanzverwaltung auf „Sofortabzug“ plädiert – zum Urteil.
Mittlerweile ist das Verfahren beim BFH in München anhängig. Hier wird sich in der höchstrichterlichen Entscheidung zeigen, ob eine Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten wirklich vorzunehmen ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Sie benötigen Hilfe und Unterstützung bei der Entscheidung bzw. über den richtigen Weg für Ihren Verein? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch hierzu.
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