Das BMF hat einen Diskussionsentwurf zur Einführung verpflichtender elektronischer Rechnungen für inländische Umsätze im Bereich B2B vorgelegt. Der darin enthaltene Zeitplan deutet darauf hin, dass bereits ab dem 1.1.2025 die Einführung des dann geänderten § 14 UStG kommen könnte. 
Außerdem wird es ein eigenes Meldesystem für diese elektronischen Rechnungen geben. Dieses soll auf Dauer die bisherige „Zusammenfassende Meldung“ ablösen.
Weitere Informationen zur eRechnung sowie die Stellungnahme des DStV e.V. finden Sie hier…

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